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   BVerwG, 31.01.1990 - 2 B 7.90   

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https://dejure.org/1990,5014
BVerwG, 31.01.1990 - 2 B 7.90 (https://dejure.org/1990,5014)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1990 - 2 B 7.90 (https://dejure.org/1990,5014)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 2 B 7.90 (https://dejure.org/1990,5014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 40 Abs. 2 Nr. 3
    Begriff der Unterhaltsverpflichtung i.S. von § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1990 - 2 B 7.90
    Sie können von vornherein und auf Dauer - gemessen an den ehelichen Lebensverhältnissen - keine Unterhaltsfunktion entfalten und zu keiner unterhaltsrechtlichen Bindung zwischen den geschiedenen Ehegatten mit einer dadurch bewirkten fortwährenden Unterhaltsbelastung führen (vgl. BVerfGE 49, 260, 274 f.).

    Insoweit hat im übrigen bereits das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 10. Oktober 1978 - 2 BvL 10/77 - (BVerfGE 49, 260, 272 f.) entschieden, daß die Zurückführung der geschiedenen Beamten, die ihrem früheren Ehegatten nicht unterhaltspflichtig sind, in die Ortszuschlagsstufe 1 und die damit verbundene Gleichstellung mit den ledigen Beamten sich in das Ortszuschlagssystem des Besoldungsrechts einfügt, ohne die dem Dienstherrn obliegende Alimentierungspflicht in Frage zu stellen.

  • BVerwG, 03.07.1986 - 6 C 100.84

    Beamtenrecht - Familienzuschlag - Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1990 - 2 B 7.90
    Auch der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in der in dem angefochtenen Urteil angeführten und den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 C 100.84 - (Buchholz 235 § 40 Nr. 11 = ZBR 1986, 301) im einzelnen dargelegt, daß der Zuschuß eines geschiedenen Soldaten - hier eines geschiedenen Beamten - zu den Lebenshaltungskosten seines früheren Ehegatten, der nur einen geringen Teil von dessen Lebensunterhalt darstellt und in seiner Bedeutung für die gesamte wirtschaftliche Lebensführung hinter anderen Einkünften des früheren Ehegatten deutlich zurücktritt, nicht die Funktion eines "Unterhalts" im Sinne von § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG hat.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1990 - 2 B 7.90
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, höchstrichterlich bisher nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90, 91 f.).
  • BVerwG, 30.11.1981 - 2 B 7.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1990 - 2 B 7.90
    Der beschließende Senat hat bereits im Beschluß vom 30. November 1981 - BVerwG 2 B 7.81 - ausgeführt, daß jedenfalls bei einer derartigen Fallgestaltung keine Unterhaltsverpflichtung im Sinne von § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG besteht.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 24.82

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Scheidung - Kindererziehung - Barunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1990 - 2 B 7.90
    Auch bei grundsätzlicher Anknüpfung an den Begriff des Unterhalts im Sinne der einschlägigen unterhaltsrechtlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (vgl. BVerwGE 70, 264, 265 f.) dürfen Wortlaut und Sinn und Zweck des § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG sowie die Gesetzessystematik nicht vernachlässigt werden.
  • BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Gemeinderecht - Dienstanweisung des

    Denn anderenfalls würde nicht nur die verbliebene Belastung besoldungsrechtlich berücksichtigt, sondern dem Beamten darüber hinaus eine nicht gewollte finanzielle Besserstellung gegenüber einem ledigen Beamten verschafft (vgl. in diesem Sinne die Beschlüsse des Senats vom 30. November 1981 - BVerwG 2 B 7.81 - und vom 31. Januar 1990 - BVerwG 2 B 7.90 - , jeweils bei einer monatlichen Unterhaltsleistung von 50 DM; vgl. ferner Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - zur tarifrechtlichen Regelung).
  • BVerwG, 18.07.1991 - 2 B 84.91

    Voraussetzungen der Gewährung von Familienzuschlägen für Beamte

    Das Berufungsgericht ist unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 31. Januar 1990 - BVerwG 2 B 7.90 - [Buchholz 240 § 40 Nr. 18 = DÖD 1990, 303] m.w.N.) von der Annahme ausgegangen, daß der vom Kläger an seine frühere Ehefrau geleistete monatliche Unterhalt seiner tatsächlichen Höhe nach für die Gewährung des Ortszuschlags der Stufe 2 ausreichend ist.
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